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Bei Unternehmenstransaktionen stellt das Letter of Intent (LOI) oder auch die AbsichtserklärungShare on linkedin Share on xing Share on facebook Share on whatsapp Ein schriftliches Dokument (in der Regel ohne rechtsverbindliche Wirkung) in der die Parteien die wichtigsten Punkte der Unternehmenstransaktion… Weiterlesen ein wichtiges Dokument dar. Der Letter of Intent wird für gewöhnlich zwischen dem jeweiligen Kaufinteressenten und dem Verkäufer abgeschlossen. Voraussetzung dafür ist zumeist, das erste Vorgespräche erfolgreich verlaufen sind und der Käufer auf Grundlage der vorhandenen Informationen Interesse bekundet hat sowie auch aus Sicht des Verkäufers der Interessent als potenzieller Käufer in Frage kommt. Der LOI dient dann dazu auf Basis der bisher ausgetauschten Informationen und dem aktuellen Verständnisstand erste Zwischenergebnisse über ausgewählte Teilbereiche schriftlich festzuhalten. Diese schriftlich festgehaltenen Zwischenergebnisse sind entgegen der allgemeinen Vorstellung von Personen, die erstmalig mit einem Unternehmensverkauf zu tun haben, rechtlich nicht bindend (vgl. dazu § 154 Abs. 1 Satz 2 BGB). Ein Letter of Intent kann als formlose Fixierung der bisherigen Verhandlungsergebnisse verstanden werden und soll die Ernsthaftigkeit des Interessenten unterstreichen und kann zum anderen eine wichtige verhandlungspsychologische Wirkung entfalten.
Aus verhandlungstaktischer Sicht gilt es jedoch zu beachten, dass es später im Prozess umso schwieriger ist, von den im LOI zugestandenen Verhandlungspositionen sowie den Weichenstellungen wieder wegzukommen, je konkreter und präziser die Regelungen im LOI sind. Im Folgenden gehen wir genauer darauf ein welchen Zweck der LOI erfüllt und welche Regelungen typischer Weise in einem LOI enthalten sind.
Der LOI dient unterschiedlichen Zwecken, neben der schriftlichen Interessensbekundung zum Abschluss der UnternehmenstransaktionShare on linkedin Share on xing Share on facebook Share on whatsapp Hierbei handelt es sich um ein Sammelbegriff bei Transaktionen im Unternehmensbereich (ähnlich dem englischen Begriff Mergers & Acqusitions)…. Weiterlesen kann er noch folgende Punkte adressieren:
Für den LOI gibt es keine speziellen gesetzlichen Regelungen und in der Praxis werden für den jeweiligen Einzelfall zugeschnittene Varianten erstellt. Käufer als auch Verkäufer können den LOI einseitig – ggf. auch nur in Briefform – erklären oder auch als zweiseitige Erklärung vereinbaren. Wie oben bereits beschrieben, erklären die beiden Parteien in den meisten Fällen, dann aber bloße Absichten und begründen dabei keine rechtsgeschäftlichen Bindungen oder Verpflichtungen. Auch entsteht dabei keine Pflicht zur Durchführung der Unternehmenstransaktion.
Die Regelungen im LOI, sollten dennoch klar formuliert sein, um ein klares Verständnis und eine gemeinsame Basis für den weiteren, intensiven M&A-Prozess zu haben. Typischerweise werden folgende Elemente darin festgehalten:
Auch wenn der Letter of Intent rechtlich nicht bindend ist, sollte man bei der Ausarbeitung des Dokumentes immer im Hinterkopf behalten, dass es als Basis für den ersten Entwurf des Kaufvertrages dient. Das heißt, dass es später schwierig sein wird, die einmal geregelten Positionen im LOI wieder zu ändern, ohne der anderen Partei dafür an anderer Stelle entgegen kommen zu müssen. Daher sollte man aus verhandlungstaktischen Erwägungen genau prüfen wieviel man in einer frühen Phase des Verkaufsprozesses bereits im LOI detailliert regeln möchte.
Trotz der unverbindlichen Natur der Absichtserklärung im Ganzen ist zu beachten, dass die Parteien häufig einzelne Regelungspunkte innerhalb des LOI verbindlich vereinbaren. Und zwar gehört insbesondere dazu,
Der Grund diese oben genannten Punkte innerhalb der Absichtserklärung verbindlich zu vereinbaren liegt darin, dass ab diesem Zeitpunkt die finanziellen und geschäftlichen Risiken für beide Seiten beträchtlich steigen. Denn zum einen hat der Käufer durch den Einsatz personeller, zeitlicher und finanzieller Kapazitäten bei der Vorbereitung und Durchführung der Due Dilgence erheblichen Aufwand und zum anderen trägt der Verkäufer durch die Offenlegung von sensiblen Unternehmensinformationen ein höheres Risiko.
Sofern wir einen Käufer innerhalb einer Unternehmenstransaktion als Mandanten vertreten empfehlen wir ihm in der Regel auf den Abschluss einer Exklusivität zu drängen, um sich vom Verkäufer schriftlich zusichern zulassen, dass dieser über einen gewissen Zeitraum mit keinem Dritten verhandelt. Das lässt sich nicht immer in dem Maße durchsetzen, je nachdem ob die Verkäuferseite einen Bieterprozess organisiert hat und wie stark das Interesse an dem Zielunternehmen ist. Vertreten wir andererseits die Verkäuferseite und werden von einem Käufer mit dem Abschluss einer Exklusivität konfrontiert, wägen wir zusammen mit unserem Mandanten ab wie gut das Angebot ist und versuchen die VerhandlungsexklusivitätShare on linkedin Share on xing Share on facebook Share on twitter Share on whatsapp In einer Exklusivitätsvereinbarung im Rahmen einer Unternehmenstransaktion bzw. eines M&A-Prozesses verpflichtet sich der Verkäufer für… Weiterlesen in eine Abschlussexklusivität umzuwandeln. In der Abschlussexklusivität wird dem potenziellen Käufer zugesichert, dass er zu den vorher vereinbarten Konditionen die Transaktion exklusiv mit dem Verkäufer abschließen kann. Damit kann man zum einen weiterhin mit anderen Interessenten verhandeln und verliert andererseits nicht einen interessanten Käufer, der nur gewillt ist, den Verkaufsprozess weiterzuführen, sofern man ihm eine Exklusivität einräumt.
Des Weiteren können sowohl aus der Käufer- als auch aus der Verkäufersicht Vertragsstrafen oder auch sogenannte Break-up Fee-Vereinbarungen zu empfehlen sein. Die Vertragsstrafen würden dann zum Tragen kommen, wenn entweder die Exklusivitätsvereinbarungen gebrochen werden oder wenn einer der Parteien die Verhandlungen abbricht. Der dabei (schuldhaft/verschuldensunabhängig) entstandene (pauschalierte) Schaden wäre dann entsprechend zu kompensieren.
Der Letter of Intent ist in der Regel eine reine Absichtserklärung und daher rechtlich nicht bindend. Dennoch stellt es innerhalb des Unternehmensverkaufsprozesses ein wichtiges Dokument dar und dient neben der Interessensbekundung und dem Festhalten der bisherigen Zwischenergebnisse und Verhandlungspunkte noch weiteren Zwecken, wie der Festlegung eines Zeitplans, der die Parteien im Verhandlungsprozess diszipliniert und beschleunigend auf das Projekt wirkt. Da es für den LOI keine gesetzlichen Regelungen gibt, bestehen verschiedene Varianten, die für den Einzelfall jeweils individuell entwickelt werden. Typischerweise werden im LOI die jeweiligen Parteien (Verkäufer, potenzieller Käufer) sowie das Zielunternehmen beschrieben, zudem gibt der Käufer sein indikatives Angebot an oder erklärt den Berechnungsmodus zur Ermittlung des Kaufpreises bzw. Unternehmenswertes. Weitere Punkte, die im Letter of Intent üblicherweise geregelt werden, sind die Due Diligence Prüfung, der Umgang mit dem Management und dem Personal nach dem Unternehmenserwerb, Exklusivität für den Käufer u.v.m. (sehen Sie die vollständige Liste oben). Die Regelungen im LOI sollten eindeutig und klar formuliert sein, damit hier keine Missverständnisse entstehen. Man sollte gleichzeitig beachten, dass es später im Prozess insbesondere bei den Kaufvertragsverhandlungen, schwieriger sein wird die im LOI ausformulierten Regelungen wieder zurückzudrehen, je ausführlicher und präziser sie sind. Auch wenn der LOI rechtlich nicht bindend ist, gibt es dennoch Punkte innerhalb des Dokumentes, die die Parteien in der Regel verbindlich vereinbaren. Dazu gehört die Exklusivität, der Zugang zum Datenraum zur Durchführung der Due Diligence, die Verschwiegenheitserklärung, Regelung zur Kostenverteilung und ggf. mögliche Vertragsstrafen beim Bruch der Exklusivität oder beim Abbruch der Verhandlungen.
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