Hierbei geht die unterzeichnende Partei die Verpflichtung ein, Diskretion und Geheimhaltung zu gewährleisten. Vertraulichkeitsvereinbarungen / NDAs sind im M&A – Kontext ein fester Bestandteil eines professionellen Verkaufsprozesses. Hierin wird dem potenziellen Käufer untersagt über die Existenz des M&A – Projektes zu sprechen oder die im Rahmen des Verkaufs- bzw. Akquisitionsprozesses ausgetauschten Informationen an dritte weiterzugeben oder zu missbrauchen. Zudem werden regelmäßig Stillhaltevereinbarungen mit dem Kaufinteressenten vereinbart, so dass man als verkaufende Partei die Kontrolle über einen möglichen Bieterprozess behält.
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