Bei dieser Bezeichnung handelt es sich um eine größenabhängige Einordnung und Abgrenzung zu den Großunternehmen. Zur Kategorisierung werden sowohl qualitative (bspw. Unabhängigkeit, Einheit von Eigentum und Haftung etc.) als auch quantitative (Mitarbeiterzahl, Umsatz, Bilanzsumme etc.) Merkmale unterlegt. Hierzu finden sich auf Ebene der Europäische Union, im Deutschen Handelsgesetzbuch oder beim Institut für Mittelstandsforschung genauere Definitionen zu den Wesentlichkeitsgrenzen.
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